Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Allgemeines

Die Firma Oliver Mahlke Transporte übernimmt die Beförderung und eventuell die dazugehörigen und vorher schriftlich vereinbarten Dienstleistungen oder vermittelt diese an die der Firma Oliver Mahlke Transporte angeschlossenen Unternehmer (im Folgenden Kurier genannt). Die Transporte unterliegen, soweit im Nachfolgenden keine abweichenden Regelungen getroffen werden, unseren Haftungsbedingungen. Gehaftet wird nach dem ADSp 2017.

 

II. Leistungen und Preise

a.) Es werden alle Sendungen transportiert, die sich für die Beförderung im Sinne des Güterkraftgesetzes (GÜK) eignen. Ausgeschlossen sind Beförderungen von Sendungen, die eine Gefahr für Personen oder anderer Güter (Schußwaffen, Explosivgüter, radioakt. Material o.ä.) darstellen können, oder Sendungen, die dem Postmonopol unterliegen. Edelmetalle gemünzt oder ungemünzt, Bargeld und Devisen, Schmuck und andere wertvolle Güter werden auf Risiko des Auftraggebers transportiert. Auf Wunsch kann der Auftraggeber dies gesondert versichert bekommen, wobei ein zusätzliches Entgelt zum Transportpreis hinzukommt. Wünscht dies der Auftraggeber, muß er die Sendung vorher anmelden. Weitere Ausschlüsse nach unseren Haftungsbedingungen bleiben unberührt.

b.) Die Firma Oliver Mahlke Transporte beauftragt die ihr angeschlossenen Kuriere mit der Durchführung des Transportes. Die Firma Oliver Mahlke Transporte ist insoweit lediglich als Vermittler des Transportauftrages zwischen dem Auftraggeber und dem
Kurier tätig, sofern sie nicht selber eintritt.

c.) Der Auftraggeber hat für eine transportgerechte Verpackung Sorge zu tragen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackungen entstanden sind, haftet ausschließlich der Auftraggeber.

d.) Ist der Empfänger der Sendung nicht zu erreichen, ist der Kurier berechtigt, die Sendung einem vertrauenswürdigen Dritten zur Weiterleitung an den Empfänger auszuhändigen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine personenbezogene Auslieferung verlangt hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber die zusätzlich entstehenden Frachtkosten zzgl. den hierfür getriebenen Aufwand für den Rücktransport zu tragen. Verweigert der Empfänger die Annahme der Sendung, wird der Auftraggeber umgehend darüber informiert. Er kann entweder den Empfänger zur Annahme veranlassen oder den kostenpflichtigen Rücktransport vorschreiben. Kann der Auftraggeber nicht erreicht werden, erfolgt der kostenpflichtige Rücktransport, der vom Auftraggeber bezahlt werden muss. Wenn die Adresse des Empfängers falsch ist und die richtige Adresse nicht zu ermitteln ist und der Auftraggeber nicht zu erreichen ist, gehen die Kosten – einschließlich des Rücktransport – zu Lasten des Auftraggebers.

e.) Ein Auslieferungsnachweis erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.

f.) Den Beförderungsweg bestimmt Oliver Mahlke Transporte oder der beauftragte Kurier. In Abhängigkeit der Verkehrsdichte und der Uhrzeit wird nicht immer die entfernungsmäßig kürzeste Strecke ausgesucht, sondern es wird die erfahrungsgemäß
schnellste Verbindung gewählt.

g.) Das Beförderungsentgelt richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste der Firma Oliver Mahlke Transporte oder vereinbarter Festpreise. Das zu zahlende Entgelt wird spätestens mit der Ablieferung beim Empfänger fällig und ist direkt an den Kurier zu
leisten. Bei Transporten mit Kreditscheinen (Fahrauftragsformular), erfolgt die Abrechnung über die Firma Oliver Mahlke Transporte. Zahlungsverzug tritt, ohne daß es einer Mahnung oder sonstiger Voraussetzungen bedarf, spätestens 10 Tage nach
Zugang der Rechnung ein, sofern er nicht nach den Gesetz schon vorher eingetreten ist.

h.) Die Mitteilung des Auftraggebers, der Auftrag sei für Rechnung eines Dritten auszuführen, berührt die Verpflichtung (Zahlungsverpflichtung liegt ausschließlich beim Auftraggeber) des Auftraggebers gegenüber der Firma Oliver Mahlke Transporte nicht.

 

III. Haftung für Schäden

a.) Für Verlust, Teilverlust oder Beschädigung von Sendungen in der Zeit zwischen der Übernahme zur Beförderung und der Ablieferung haftet die Firma Oliver Mahlke Transporte oder der ihr angeschlossene Kurier bei Direktfahrten nach den Bestimmungen des ADSp 2017.

b.) Die Haftungsbeschränkungen gelten für Schäden, für die die Firma Oliver Mahlke Transporte nach gültigen Regelungen der ADSp 2017 einzutreten hätte.

c.) Für verspätete Auslieferungen und daraus resultierenden Folgeschäden o.ä. auf Grund verkehrstechnischer Probleme (Stau, Sperrungen, Fahrverbote etc.) übernimmt die Firma Oliver Mahlke Transporte keinerlei Haftung.

d.) Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchen Rechtsgründen, werden ausgeschlossen.

e.) Ein als Schadensersatzanspruch geltend gemachter Betrag darf nicht von den geschuldeten Beförderungsentgelten in Abzug gebracht werden.

f.) Reklamationen oder Schadensmeldungen müssen sofort, spätestens am Folgetag in mündlicher oder schriftlicher Form bei der Firma Oliver Mahlke Transporte eingereicht werden.

 

IV. Verjährung

Sämtliche Ansprüche gegen die Firma Oliver Mahlke Transporte oder deren Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach der jeweils zum Tragen kommenden Bestimmung (ADSp 2017).

 

V. Der Gerichtsstand ist Osnabrück.

 

Oliver Mahlke Transporte, Osnabrück, im April 2024
Inhaber: Oliver Mahlke

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